Leitfaden: Zunftbrüder in Not

Trägerschaft: Fünferausschuss der E.E. Zünfte und E.E. Gesellschaften der Stadt Basel.

Anlaufstelle:
Die Meister, Zunftpfleger oder Beauftragte nehmen Anliegen von Zunftbrüdern, die in menschliche, familiäre und/oder wirtschaftliche Not geraten sind, auf unbürokratische und flexible Art entgegen und leiten diese an das Begleitteam "Zunftbrüder in Not" (ZBiN) des Fünferausschusses weiter. Zunft- und Gesellschaftsbrüder können sich auch direkt an die Mitglieder des Begleitteams ZBiN wenden.

Hilfeleistungen:
Im Besonderen geht es darum, in Not geratene Zunftbrüder anzuhören und deren (Familien-)Anliegen aufzunehmen, um Soforthilfe zu leisten. Die Hilfeleistungen sind daher vor allem menschlicher Art, subsidiär auch in finanzieller Form. Bereits bestehende öffentliche Hilfsangebote sollen weder konkurrenziert noch ersetzt, sondern sinnvoll ergänzt werden.

Begleitteam: Remo Feuerbacher

Walter Geyer

Klaus Wagner
E.E. Zunft zu Gerbern

E.E. Zunft zu Safran

E.E. Zunft zu Weinleuten

Vorgehen:
Das Begleitteam kommt in der Regel einmal pro Monat zusammen. Der hilfesuchende Zunftbruder wird je nach Fragenkomplex von einem Mitglied des Begleitteams innert 8 Tagen an einem neutralen Ort zu einer Besprechung eingeladen. Das Begleitteam entscheidet über zu treffende Massnahmen selbst und wird, unter Wahrung strikter Diskretion, dem zuständigen Meister vom Beschluss Kenntnis geben, sofern dies im Interesse der Sache liegt und der Betroffene dazu sein Einverständnis gegeben hat.

Bericht:
Das Begleitteam legt einmal jährlich gegenüber dem Fünferausschuss Rechenschaft ab. Der Hilfsfond wird vom Fünferausschuss verwaltet. Alle Beteiligten verpflichten sich zu absoluter Vertraulichkeit.